Ausleihbedingungen

Ausleihbedingungen der Hope-Hörbücherei

Wer darf ausleihen?

CDs und andere Datenträger der Hope Hörbücherei können von allen sehbehinderten und blinden Menschen kostenlos und portofrei ausgeliehen werden. Also von allen Personen, die aufgrund einer Sinnesbeeinträchtigung auch unter Einsatz einer optischen Sehhilfe nicht in der Lage sind, Sprachwerke genauso leicht zu lesen, wie dies Personen ohne eine solche Beeinträchtigung möglich ist (§45b Abs. 2 UrhG).

Aus rechtlichen Gründen benötigen wir von jedem Ausleiher eine Bestätigung der Sehbehinderung. Dies erfolgt durch eine Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises mit dem Eintrag "Bl" oder durch eine ärztliche Bestätigung.

Anmeldung und Bestellungen

Schriftlich.

Selbstverständlich werden alle persönlichen Daten vertraulich behandelt. Unsere Datenbank ist mit entsprechenden Sicherungen ausgerüstet. Wir versichern Ihnen, dass wir keine Anschriften an andere Organisationen oder Werbefirmen weitergeben, soweit dies nicht für die Betreuung notwendig ist. So handeln wir entsprechend der aktuellen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Keine Mitgliedschaft - keine Mitgliedsbeiträge

Mit Ihrer Bestellung bei uns gehen Sie keine Mitgliedschaft in einer Kirche oder einem Verein ein. Wir erheben keine Mitgliedsbeiträge oder Ausleihgebühren. Jeder Sehbehinderte kann unabhängig von der Mitgliedschaft in irgend einer Kirche oder einem Blindenverein Tonträger bei uns ausleihen.

Da unsere Blindenhörbücherei eine kirchliche Einrichtung ist, dürfen wir Spenden für das Erstellen und Ausleihen von Tonträgern annehmen. Selbstverständlich bekommen Sie dafür eine vom Finanzamt anerkannte Spendenquittung.

Das Ausleihen von CDs und anderen Tonträger aus unserer Blindenhörbücherei ist aber nicht vom Einzahlen von Spenden an unsere Einrichtung abhängig!